Besuchsordnung
Die vorliegende Besuchsordung legt die Regeln fest, die für alle Personen (« die Besucherinnen und Besucher ») gelten, die sich beruflich oder privat auf dem Gelände von La Ribaute – einschließlich seines Parkplatzes – (« die Einrichtung ») aufhalten und Zugang zum Rundgang und/oder zu den Räumlichkeiten für Besprechungen, Empfänge, Konferenzen, Ausstellungen und den verschiedenen technischen Bereichen haben. Mit Betreten des Geländes wird diese Besuchsordnung anerkannt.
1. Allgemeine Informationen
Es wurden besondere Vorkehrungen getroffen, um Menschen mit Behinderungen den Besuch zu erleichtern. Das Team der Stiftung beantwortet alle diesbezüglichen Fragen per E-Mail unter der Adresse [visits@eschaton-foundation.com].
Der Parkplatz ist Besucherinnen und Besuchern vorbehalten, die eine Eintrittskarte besitzen.
Hunde und andere Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden.
Aus Sicherheitsgründen, technischen Gründen oder aufgrund von Wetterbedingungen behält sich die Direktion der Eschaton Stiftung (« die Direktion ») das Recht vor, die Einrichtung ganz oder teilweise zu schließen und/oder den Besuchsweg anzupassen.
Die Direktion behält sich außerdem das Recht vor, den Zutritt zur Einrichtung zu verweigern oder die Besucherinnen und Besucher zum Verlassen der Einrichtung aufzufordern, falls:
(i) sie die Bestimmungen der Besuchsordnung nicht einhalten;
(ii) sie betrunken sind oder unter dem Einfluss illegaler Substanzen stehen;
(iii) den Besuch einer Gruppe stören.
In diesen Fällen wird der Preis für die Eintrittskarte nicht erstattet.
Im Falle einer Weigerung und/oder eines oder mehrerer Verstöße kann die Direktion die Ordnungskräfte hinzuziehen.
2. Pflichten der Besucherinnen und Besucher
Den Besucherinnen und Besuchern ist es insbesondere untersagt:
- Räume zu betreten, die nicht für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind oder deren Zutritt ihnen nicht im Rahmen ihrer Aufgaben ausdrücklich gestattet ist;
- die Sauberkeit und das äußere Erscheinungsbild der Einrichtung zu beeinträchtigen und insbesondere die Naturräume und die Vegetation der Einrichtung zu schädigen (z. B. durch das Pflücken von Pflanzen, Früchten oder Blumen);
- auf dem Gelände der Einrichtung (drinnen und draußen) zu rauchen;
- Kunstwerke, -strukturen und -installationen zu berühren und/oder auf Kunstwerke, -strukturen und -installationen zu klettern.
- die Sicherheit von Personen und Gütern zu gefährden;
- Fotografieren und/oder Videoaufnahmen auf dem Rundgang und in den „Werkpavillons“ machen;
- das Personal der Stiftung sowie das Führungspersonal aufzunehmen, zu filmen oder zu fotografieren.
Die Besucherinnen und Besucher müssen darüber hinaus zwingend:
- während der gesamten Dauer des Besuchs von einer Führungsperson, einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Stiftung begleitet werden;
- sich an die Anweisungen halten, die von ihrer Führungsperson oder einem anderen Mitglied des Personals in Bezug auf Sicherheit, Sauberkeit und Schutz der Kunstwerke erteilt werden;
- einem Mitglied des Personals jeden Vorfall oder jedes Ereignis melden, das die Sicherheit von Personen und Gütern beeinträchtigen könnte;
3. Sicherheitsmaßnahmen
Die Stiftung verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Auf dem gesamten Besuchsweg sind Feuerlöscher vorhanden. Das Führungspersonal sowie die Begleiterinnen und Begleiter der Tour sind in deren Benutzung geschult.
Falls ein Feuer ausbricht, muss es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung unverzüglich gemeldet werden.
Wenn ein Gebäude evakuiert werden muss, müssen die Besucherinnen und Besucher unbedingt die Anweisungen befolgen, die ihnen gegeben werden, um die Einrichtung so schnell wie möglich zu verlassen.
Kinder bleiben während der Dauer des Besuchs in der Einrichtung und auf dem Parkplatz unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern oder ihrer Begleitpersonen.
Die Besucher und Besucherinnen verpflichten sich, ihre Taschen auf Verlangen des Personals der Einrichtung zu öffnen.
Aus Sicherheitsgründen (insbesondere um Personen, die Opfer eines Unfalls werden, so schnell wie möglich zu helfen) wird die Einrichtung videoüberwacht.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Stiftung, die in Frankreich geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (d.h. das Gesetz „Informatique et Libertés“ Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, und die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016) in Bezug auf die in diesem Rahmen gesammelten Bilder einzuhalten und für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften zu sorgen.
Die Verarbeitung dieser Bilder beruht auf der Verordnung sowie auf dem berechtigten Interesse der Stiftung.
Die Besucherinnen und Besucher werden durch Aushänge in der Einrichtung über das Vorhandensein von Überwachungskameras informiert.
Die Bilder der Kameras werden nicht länger als einen Monat gespeichert. Im Falle eines Vorfalls werden die Bilder aus dem Gerät entnommen und für die Dauer des entsprechenden Verfahrens aufbewahrt.
Nur die Sicherheitsbeauftragten sind befugt, diese Bilder, die auf in Frankreich eingerichteten Servern gespeichert sind, anzusehen.
Die Stiftung hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Integrität, Vertraulichkeit und Sicherheit der Bilder zu gewährleisten.
Die Besucherinnen und Besucher haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Bilder, das Recht, Richtlinien für die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe dieser Bilder nach ihrem Tod zu erstellen, und das Recht auf Übertragbarkeit dieser Bilder.
Sie können ihre Rechte geltend machen, indem sie sich an die Datenschutzbeauftragten wenden:
(i) per E-Mail: [florence@eschaton-foundation.com];
(ii) per Telefon: +33 4 66 25 44 77;
(iii) per Post: [Eschaton Kunststiftung, Himmelreich 1, 5020 Salzburg, Österreich].
Die Besucherinnen und Besucher haben außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der Commission nationale de l’informatique et des libertés (die „CNIL“) unter folgender Adresse einzureichen: cnil.fr/plaintes.
4. Haftung
Die Stiftung ist verpflichtet, die Besucher und Besucherinnen für alle Schäden zu entschädigen, die sie aufgrund eines Verstoßes der Stiftung gegen ihre vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, erleiden könnten.
Die Stiftung ist nicht verpflichtet für Schäden aufzukommen, die Besucherinnen und Besucher selbst verursacht haben:
(i) durch ihr eigenes Handeln;
(ii) durch Verletzung der Besuchsordnung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung, die unter folgender Adresse eingesehen werden können: [https://eschaton-foundation.com/fr/terms-of-visit/], und von den Besucherinnen und Besuchern beim Kauf von Eintrittskarten auf der Website ausdrücklich akzeptiert wurden.
Die Stiftung kann nicht für das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches haftbar gemacht werden.
Jede Beschädigung, die auf dem Gelände oder auf dem Parkplatz der Einrichtung durch eine Besucherin, einen Besucher oder eine andere Person, die den Bestimmungen dieser Regelung unterliegt, begangen wird, geht zu Lasten des Verursachers oder der Verursacherin.
Die Stiftung lehnt jede Haftung für Diebstähle persönlicher Gegenstände ab, die auf dem Gelände der Einrichtung und/oder in den auf dem Parkplatz geparkten Fahrzeugen begangen werden könnten.