Eschaton—Anselm Kiefer Foundation

Besuchsordnung

Die hier aufgeführten Nutzungsbestimmungen gelten für

– Besucherinnen und Besucher, die an den öffentlichen Führungen teilnehmen

– Personen, die Zugang zu den Versammlungs-, Empfangs-, Konferenz- und Ausstellungsräumen sowie zu den verschiedenen technischen Bereichen haben

– die vor Ort beschäftigten Personen und für alle, die sich aus beruflichen Gründen auf dem Gelände aufhalten.
Mit Betreten des Geländes werden diese Bestimmungen anerkannt.

1. Zugang zum Gelände

Besucherinnen und Besucher müssen am Eingang eine Eintrittskarte vorzeigen. Diese werden ausschließlich über die Homepage der Eschaton-Anselm Kiefer Stiftung erworben und nicht vor Ort verkauft. Die unterschiedlichen Tarife sind auf der Homepage der Stiftung angegeben.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, sich 15 Minuten vor Beginn der Führung einzufinden. Nach dem auf der Eintrittskarte vermerkten Beginn der Besichtigung wird der Zugang zum Gelände geschlossen und es ist nicht mehr möglich, sich der Gruppe anzuschließen.

Der Stiftungsvorstand oder dessen Vertreter behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Nutzungsbestimmungen halten, sowie Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Der Betrag für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Falls eine Besucherin und ein Besucher den Besichtigungsrundgang einer Gruppe stört oder die Nutzungsbestimmungen nicht beachtet, kann der Stiftungsvorstand oder dessen Vertreter sie oder ihn auffordern, das Gelände zu verlassen. Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes können Ordnungskräfte hinzugezogen werden.

2. Besichtigungszeiten und Besuchsbedingungen

La Ribaute ist an drei Tagen pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich, mittwochs, donnerstags und freitags, sowie saisonal von Mai bis Oktober mit einer vierwöchigen Schließung im Sommer. Die Besuchszeiten können auf der Homepage der Stiftung eingesehen werden.

Aus Sicherheitsgründen, technischen Gründen oder aufgrund von Wetterbedingungen behält sich der Stiftungsvorstand oder dessen Vertreter das Recht vor, die gesamte Anlage oder einen Teil davon zu schließen oder den vorgeschlagenen Rundgang anzupassen.

Alle Informationen über den Zeitplan und die Organisation der Besuche sind auf der Homepage der Stiftung abrufbar.

Menschen mit Behinderungen wird der Besuch durch spezielle Einrichtungen erleichtert. Sie sollten vor dem Besuch über die Homepage Kontakt mit uns aufnehmen.

Der Parkplatz ist für Besucherinnen und Besucher mit einer Eintrittskarte frei zugänglich.

Hunde und andere Haustiere sind nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blindenhunden.

3. Allgemeine Verhaltensregeln

Alle Besucherinnen und Besucher von La Ribaute müssen vom Peronal der Stiftung oder einer Führungsperson begleitet werden. Es ist nicht gestattet, das Gelände und die Gebäude frei zu besichtigen und Räume zu betreten, die für die Besichtigung nicht zugänglich sind.

Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich an die Anweisungen halten, die von den Führungspersonen oder dem Personal der Stiftung in Bezug auf die Sicherheit, den Schutz der Kunstwerke und die Sauberkeit des Geländes übermittelt werden.

Jede(r) ist verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen von La Ribaute beeinträchtigen könnten. Die Naturräume und die Vegetation müssen respektiert werden. Wir bitten die Besucherinnen und Besucher, keine Pflanzen oder Blumen zu pflücken und keine Abfälle in die Natur zu werfen.

Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen auf dem Gelände während der Besichtigungen strikt verboten.

Es ist nicht erlaubt, die Kunstwerke und -installationen zu berühren und auf die Gebäude und Kunstwerke zu klettern.

Für jede auf dem Gelände von La Ribaute oder auf dem Parkplatz begangene Beschädigung haftet die Verursacherin oder der Verursacher.

Die Stiftung übernimmt keine Haftung für Diebstähle von persönlichen Gegenständen, die auf dem Gelände oder in den auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeugen begangen werden könnten.

4. Sicherheit

Wenn ein Gebäude evakuiert werden muss, sind die Besucherinnen und Besucher verpflichtet, den Anweisungen des Personals zu folgen, um das Gelände ohne Verzögerung oder Panik zu verlassen.

Kinder stehen während der Dauer ihres Besuchs auf dem Gelände und auf dem Parkplatz unter der Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern oder Begleitpersonen.

Im Interesse der Sicherheit aller müssen Besucherinnen und Besucher ihre Taschen oder Pakete auf Nachfrage durch das Personals öffnen und den Inhalt zeigen.

Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, alle Handlungen, die die Sicherheit von Personen und Gütern gefährden könnten, zu unterlassen. Alle ungewöhnlichen Vorfälle sind unverzüglich einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Stiftung zu melden.

Auf dem Gelände befinden sich Feuerlöscher und das Personal, das die Besucherinnen und Besucher begleitet, ist in deren Handhabung geschult. Jeder Brandausbruch muss dem Personal sofort gemeldet werden.

Die Öffentlichkeit wird darüber informiert, dass das Gelände aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird und sie Gegenstand von Videoaufnahmen sein kann.

5. Fotografieren und Videoaufnahmen

Fotografieren und Videoaufnahmen sind auf dem Gelände und in den Räumen mit Kunstwerken verboten.

Es ist nicht erlaubt, das Personal und die Führungspersonen aufzunehmen oder zu fotografieren.

Für Bild- und Tonaufnahmen muss eine Genehmigung des Stiftungsvorstandes eingeholt werden. Bildmaterial für die Presse kann über unsere Website angefordert werden.